Falls politische Instabilität, für den Flug ungeeignete meteorologische Bedingungen, Naturkatastrophen, Sicherheitsrisiken, unerwartete Flugsicherheitsmängel und Streiks, die den Betrieb des den Flug durchführenden Luftverkehrsunternehmens beeinträchtigen haben Sie kein
Recht auf eine Entschädigung. Technische Störungen oder betriebsbedingte Gründe fallen nicht unter den Notfall.