Flightlaw hilft İhnen

Flugausfall
Wir können ihnen über die folgenden Themen behilflich sein:

Welche Rechte habe ich bei einem Flugausfall?

Wie können wir wissen ob sich bei einem Flug um einen Abbruch oder eine Verspätung handelt? Bei abgebrochenen Flügen werden den Passagieren neue Flugnummern und eine Zurückerstattung der Fluggebühr erwiesen. Eine Änderung des Flugdatums, der Flugroute oder der Flugdauer gilt als Abbruch des Fluges. In diesen Fällen kann ein Entschädigungsrecht entstehen. In diesem Fall ist es ausschlaggebend wann der Passagier von den Änderungen informiert wurde.
 
Wenn Sie maximal 2 Wochen vor dem Flug darauf informiert wurden, dass ein Abbruch des Fluges der Fall ist, haben Sie ein Recht auf eine Entschädigung.

Sie haben Anspruch auf eine Entschädigung, wenn sie zwei Wochen bis sieben Tage vor der Flugzeit über die Annullierung informiert werden, mindestens zwei Stunden mehr als ihre geplante Abflugzeit starten und mehr als vier Stunden nach der geplanten Abflugzeit am Zielort ankommen Ankunftszeit.

Sie haben Anspruch auf Entschädigung, wenn ihnen die Annullierung weniger als sieben Tage vor der Flugzeit mitgeteilt wird und sie nicht mehr als eine Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit abreisen und mehr als zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit am endgültigen Zielort ankommen.

Beispiel: Herr Yasin hat von einer X- Beliebigen Fluggesellschaft für seinen Antalya-Amsterdam Flug am 22.12.2016 ein Flugticket gekauft. Das Flugdatum ist 02.02.2017. Der Flug hebt um 12:00 ab. Am 02.02.2017 ruft das Reisebüro Herr Yasin an und teilt ihm mit das der Flug eine Verspätung haben wird. Der Flug wurde um 19:00 Abends verschoben. In Diesem Fall hat Herr Yasin ein Entschädigungsrecht von bis zu 400€. 
Bekomme ich eine Entschädigung?
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